Erklärung zur Barrierefreitheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.hansen-werbetechnik.de veröffentlichte Website der Hansen Werbetechnik GmbH. 

Im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen 

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum von 02.06.2025 bis 09.06.2025 durchgeführten Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website www.hansen-werbetechnik.de mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der BITV HE 2019 

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE 2019 und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei: Barriere: 

A) Beschreibung 

  1. Kontrast: Das Kontrastverhältnis v. Vorder- und Hintergrund ist teilweise nicht ausreichend.
  2. Namen und Labels: Links haben keinen leichterkennbaren Namen
  3. Navigation: Überschriftenelemente sind nicht in einer fortlaufenden absteigenden Reihenfolge angeordnet

B) Maßnahmen 

  1. Kontrast erhöhen
  2. Linkbenennung überarbeiten
  3. Navigation verbessern

C) Zeitplan:

Bis 31.12.2025 wollen wir die Unvereinbarkeiten behoben haben.

Barrierefreie Alternative 

Wir stehen persönlich oder telefonisch für alle Fragen zur Verfügung.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit 

Diese Erklärung wurde am 02.06.2025 erstellt und zuletzt am 09.06.2025 überprüft und aktualisiert. Methode zur Erstellung der Erklärung: Test Barrierefreiheit mit google Lighthouse.  

  • Aktualisierungen im Bereich Kontrast auf der Startseite und weiteren Seiten.

 

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit 

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:  

Ansprechperson Barrierefreiheit der Hansen Werbetechnik GmbH in Dreieich: 

Daniele Tonini
Telefon: +49 6103 994818
E-Mail: webmaster@hansen-werbetechnik.de

Barrieren melden 

Durchsetzungsverfahren  

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. 


Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik 

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT 
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG 

Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen 

Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de  

 

Durchsetzung beantragen 

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